Artikel getaggt mit Verfassung

Corona & die Impf-Pflicht-Frage

Ihr erinnert euch an die Typen, die das Budget für Wissenschaft und Forschung gekürzt haben? Sie wollen uns sprechen.
Ihr erinnert euch an die Typen, die das Budget für Wissenschaft und Forschung gekürzt haben? Sie wollen uns sprechen.

Staatliche Maßnahmen müssen immer angemessen sein. Das ist nicht nur meine Meinung, dass ist auch die Maßgabe des Grundgesetzes, wie ich zum Beispiel in meinen Überlegungen zur verfassungsmäßigkeit der Lockdown-Regeln dargelegt habe.

Nun wird – bevor überhaupt ein Impfstoff gegen Corona vorhanden ist und wir Details / (klinische) Studien dazu kennen (Update 1.5.2021), heiß über eine Pflicht zu Corona-Schutzimpfungen diskutiert. Dabei wird sehr viel Un- und Halbwissen verbreitet. Deshalb hier meine (derzeitige) Position dazu – auch als Versuch die Diskussion zu versachlichen.

Impfungen sind ein genialer Weg, den menschlichen Körper mit Antikörpern gegen gefähliche Krankheiten auszustatten. Das rettet jedes Jahr Millionen Leben und hat uns ermöglicht, furchtbare Krankheiten fast völlig loszuwerden. Die meisten von uns gäbe es ohne Impfungen gar nicht.

Impfungen haben zwei Effekte: Sie schützen uns vor einem Virus, aber sie verhindern auch, dass wir andere anstecken.

Nun ist es aber so, dass Letzteres dann kein Thema ist, wenn sich diese “Anderen” selbst durch eine Impfung schützen können. Das nennt sich Eigenverantwortung und kann man von einer mündigen Bürger:in erwarten. Wenn das also möglich ist (eine Impfung also für jeden sinnvoll und möglich ist), dann gibt es keinen Grund zu einer Impfpflicht (und sie wäre m.M. sogar verfassungswidrig – aber das würde ich nicht als Fakt behaupten).

So ist das zum Beispiel mit der Grippe-Impfung: Obwohl jedes Jahr Menschen im zwei-stelligen Tausenderbereich an Grippe sterben, gibt es keine Pflicht zu einer Grippe-Schutzimpfung. Weil sich jede:r der will, dagegen schützen kann. Ich kann also als Ungeimpfter nur Menschen anstecken, die sich ebenfalls gegen eine Grippe Schutzimpfung entschieden haben (unabhängig davon, ob das klug ist).

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(K)ein Recht auf Gesundheit?

Umgang mit Eseln in Krisenzeiten

Immer wieder haben Stimmen aus meinem (weiteren) Umfeld und in den Medien letzten Tagen und Wochen argumentiert, dass die Beschränkung den Rechten zwecks Eindämmung des Corona-Virus die Freiheits- und Bürgerrechte, die uns das Grundgesetz garantiert, unzulässig einschränken – ja sogar zur vollständigen Abschaffung dieser Rechte führen könnten. Darunter auch Menschen, die ich schon lange aus ihrem Engagement für die Piratenpartei und / oder die Bürger- und Freiheitsrechte kenne und schätze. Aber auch von Menschen, denen diese Rechte bisher völlig egal und ein entsprechendes Engagement dafür nicht mal einen “Gefällt mir”-Klick beim Gesichtsbuch wert waren.

Und während ich bestimmten Politiker:innen (nicht allen!) durchaus zutraue, diese Rechte abschaffen – oder wenigstens stark einschränken – zu wollen, so kann ich das bisher nicht erkennen. Was mich jedoch (als Teilzeit-Verfassungs-Patriot) bewegt hat und tut, ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit von bestimmten Maßnahmen.

Nun bin ich kein ausgebildeter Staatsrechtler, doch seit meinen Vorlesungen zum Thema damals an der Uni Konstanz habe ich viele Debatten und Verfassungsgerichtsentscheidungen mit Interesse verfolgt und bin mit dem Thema zumindest so vertraut, dass ich mir eine Meinung zutraue, die mir fundierter erscheint, als vieles, was ich derzeit auf Social Media Plattformen und in den Medien lese. Und zu ähnlichen Fragestellungen habe ich hier ja auch schon geschrieben (Hessentrojaner / Staatstrojaner, Platzverweise für Eintracht-Fans in Darmstadt).

Grundsätzlich ist die Freiheit der Person in Deutschland ein Grundrecht gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 2 und in Art. 104 Grundgesetz noch einmal explizit spezifiziert.

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Wie verfassungstreu ist der (niedersächsische) Verfassungsschutz?

Spätestens seit der NSU Affäre ist das Handeln des Verfassungsschutzes in Deutschland ja leider ins Zwielicht geraten.  Der weihnachtliche Besuch in meiner Heimat hat mich auf einen weiteren Skandal aufmerksam gemacht, der damit verbunden ist, aber auch erinnerungen aus meiner eigenen Vergangenheit hervorruft. Das Göttinger Tageblatt hat im weihnachtlichen Jahresrückblick einen Nachdruck des folgenden Artikel aus dem April veröffentlicht:

Richter zweifelt wegen Verfassungsschutz am Rechtstaat
Reprint des Artikels vom März 2014 im GT

Die Geschichte hat es (warum auch immer) nicht in die (von mir gelesene) überregionale Presse geschafft, obwohl ich sie seh bemerkenswert finde. Der Artikel aus dem Tageblatt aus Gründen des Urheberrechtes hier nur als unlesbare Faksimile (alle Details im Original-Artikel sowie im Weser-Kurier, hier, hier, hier und hier).  Grob zusammengefasst:

Im malerischen Hann. Münden (in dem ich zur Schule gegangen bin) hat ein bundesweit bekannter und vorbestrafter Neo-Nazi namens “Michael von Dolsperg” (früher: Michael See) für den niedersächsischen Verfassungsschutz als Informant gearbeitet. Insoweit nichts Neues und Überraschendes. Interessant ist, was er mit unseren Steuergeldern und seiner Zeit anfing:

  • Er hat eine antisemitische Hetzschrift gegründet und bundesweit verbreitet
  • Er hat den Richter und Direktor des Amtsgerichts Hann. Münden, Wilfried Kraft, persönlich bedroht. Was von der Polizei immerhin für so gefährlich gehalten wurde, dass der Richter Polizeischutz gewährt bekam.

Es sei für seine Familie eine schlimme Zeit gewesen, sagt Wilfried Kraft heute:

„Zwei Tage lang stand vor unserem Haus ein Polizeibus, zwei Tage lang patrouillierten Polizisten mit Maschinenpistolen.“

Es ist kaum anzunehmen, dass der Verfassungsschutz davon nichts wusste – und trotzdem ist er weder eingeschritten, noch hat er sich später dafür entschuldigt, dass einer seiner Mitarbeiter einen slochen Anschlag auf das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland verübt hat (nichts anderes ist die Einschüchterung eines Richters) und er mit Steuergeldern antisemitische Propaganda erst möglich gemacht hat. Im Gegenteil: Unmittelbar nach dem Auffliegen des NSU haben Mitarbeiter des “Verfassungsschutzes” die Akten des V-Mannes geschreddert. Keine dieser offensichtlich rechtswidrigen Aktionen des niedersächsischen Verfassungsschutzes hatte bisher dienst-rechtliche, disziplinarische oder gar politische Konsequenzen.

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