Artikel getaggt mit Rechtsstaat

(K)ein Recht auf Gesundheit?

Umgang mit Eseln in Krisenzeiten

Immer wieder haben Stimmen aus meinem (weiteren) Umfeld und in den Medien letzten Tagen und Wochen argumentiert, dass die Beschränkung den Rechten zwecks Eindämmung des Corona-Virus die Freiheits- und Bürgerrechte, die uns das Grundgesetz garantiert, unzulässig einschränken – ja sogar zur vollständigen Abschaffung dieser Rechte führen könnten. Darunter auch Menschen, die ich schon lange aus ihrem Engagement für die Piratenpartei und / oder die Bürger- und Freiheitsrechte kenne und schätze. Aber auch von Menschen, denen diese Rechte bisher völlig egal und ein entsprechendes Engagement dafür nicht mal einen “Gefällt mir”-Klick beim Gesichtsbuch wert waren.

Und während ich bestimmten Politiker:innen (nicht allen!) durchaus zutraue, diese Rechte abschaffen – oder wenigstens stark einschränken – zu wollen, so kann ich das bisher nicht erkennen. Was mich jedoch (als Teilzeit-Verfassungs-Patriot) bewegt hat und tut, ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit von bestimmten Maßnahmen.

Nun bin ich kein ausgebildeter Staatsrechtler, doch seit meinen Vorlesungen zum Thema damals an der Uni Konstanz habe ich viele Debatten und Verfassungsgerichtsentscheidungen mit Interesse verfolgt und bin mit dem Thema zumindest so vertraut, dass ich mir eine Meinung zutraue, die mir fundierter erscheint, als vieles, was ich derzeit auf Social Media Plattformen und in den Medien lese. Und zu ähnlichen Fragestellungen habe ich hier ja auch schon geschrieben (Hessentrojaner / Staatstrojaner, Platzverweise für Eintracht-Fans in Darmstadt).

Grundsätzlich ist die Freiheit der Person in Deutschland ein Grundrecht gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 2 und in Art. 104 Grundgesetz noch einmal explizit spezifiziert.

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Die selektive Rechtsstaatlichkeit des Rafael Reißer

Fristenbriefkasten Stadt Darmstadt

Wollte zum Problem der selektiven Rechtsstaatler schon länger was schreiben. Jetzt aber mir die Darmstädter CDU sogar einen lokalen Anlass geliefert, anhand dessen ich das Thema darstellen kann.

Wir leben in einem Rechtsstaat. Das Gegenteil von einem Rechtsstaat ist der Willkürstaat – ein Staat in dem ein Diktator, ein Monarch, eine Kirche, eine Regierung, eine Partei oder eine andere Gruppe nach Belieben entscheiden kann, welche Regeln des Zusammenlebens gerade gelten und (mehr oder weniger) machen kann, was er /sie will.

Zu einem Rechtsstaat gehören (1):

  • der Vorbehalt einer gesetzlichen Ermächtigung für alle belastenden staatlichen Akte – mit der Verfassung als höchste Instanz,
  • die Gesetzesbindung allen staatlichen Handelns durch einen Vorrang des Gesetzes
  • die Gewährleistung von Rechtssicherheit, nämlich von Rechtsklarheit (certitudo) und Realisierungsgewissheit (securitas) und damit eingeschlossen die Gleichheit vor dem Gesetz
  • die Überprüfbarkeit der staatlichen Akte durch unabhängige Gerichte, insbesondere darauf, ob staatliches Handeln, das in die Rechte eines Einzelnen eingreift, gesetzmäßig und der Situation angemessen ist (Verhältnismäßigkeitsprinzip)

Den Rechtsstaat haben die Engländer erfunden (theoretisch), aber es waren die Franzosen, die ihn durchgesetzt, die Deutschen, die ihn perfektioniert und die US-Amerikaner, die ihn pervertiert haben.

Was ist nun in Darmstadt passiert? Den Rest des Eintrags lesen. »

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