Wollte zum Problem der selektiven Rechtsstaatler schon länger was schreiben. Jetzt aber mir die Darmstädter CDU sogar einen lokalen Anlass geliefert, anhand dessen ich das Thema darstellen kann.
Wir leben in einem Rechtsstaat. Das Gegenteil von einem Rechtsstaat ist der Willkürstaat – ein Staat in dem ein Diktator, ein Monarch, eine Kirche, eine Regierung, eine Partei oder eine andere Gruppe nach Belieben entscheiden kann, welche Regeln des Zusammenlebens gerade gelten und (mehr oder weniger) machen kann, was er /sie will.
Zu einem Rechtsstaat gehören (1):
- der Vorbehalt einer gesetzlichen Ermächtigung für alle belastenden staatlichen Akte – mit der Verfassung als höchste Instanz,
- die Gesetzesbindung allen staatlichen Handelns durch einen Vorrang des Gesetzes
- die Gewährleistung von Rechtssicherheit, nämlich von Rechtsklarheit (certitudo) und Realisierungsgewissheit (securitas) und damit eingeschlossen die Gleichheit vor dem Gesetz
- die Überprüfbarkeit der staatlichen Akte durch unabhängige Gerichte, insbesondere darauf, ob staatliches Handeln, das in die Rechte eines Einzelnen eingreift, gesetzmäßig und der Situation angemessen ist (Verhältnismäßigkeitsprinzip)
Den Rechtsstaat haben die Engländer erfunden (theoretisch), aber es waren die Franzosen, die ihn durchgesetzt, die Deutschen, die ihn perfektioniert und die US-Amerikaner, die ihn pervertiert haben.
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