Staatliche Maßnahmen müssen immer angemessen sein. Das ist nicht nur meine Meinung, dass ist auch die Maßgabe des Grundgesetzes, wie ich zum Beispiel in meinen Überlegungen zur verfassungsmäßigkeit der Lockdown-Regeln dargelegt habe.
Nun wird – bevor überhaupt ein Impfstoff gegen Corona vorhanden ist und wir Details / (klinische) Studien dazu kennen (Update 1.5.2021), heiß über eine Pflicht zu Corona-Schutzimpfungen diskutiert. Dabei wird sehr viel Un- und Halbwissen verbreitet. Deshalb hier meine (derzeitige) Position dazu – auch als Versuch die Diskussion zu versachlichen.
Impfungen sind ein genialer Weg, den menschlichen Körper mit Antikörpern gegen gefähliche Krankheiten auszustatten. Das rettet jedes Jahr Millionen Leben und hat uns ermöglicht, furchtbare Krankheiten fast völlig loszuwerden. Die meisten von uns gäbe es ohne Impfungen gar nicht.
Impfungen haben zwei Effekte: Sie schützen uns vor einem Virus, aber sie verhindern auch, dass wir andere anstecken.
Nun ist es aber so, dass Letzteres dann kein Thema ist, wenn sich diese „Anderen“ selbst durch eine Impfung schützen können. Das nennt sich Eigenverantwortung und kann man von einer mündigen Bürger:in erwarten. Wenn das also möglich ist (eine Impfung also für jeden sinnvoll und möglich ist), dann gibt es keinen Grund zu einer Impfpflicht (und sie wäre m.M. sogar verfassungswidrig – aber das würde ich nicht als Fakt behaupten).
So ist das zum Beispiel mit der Grippe-Impfung: Obwohl jedes Jahr Menschen im zwei-stelligen Tausenderbereich an Grippe sterben, gibt es keine Pflicht zu einer Grippe-Schutzimpfung. Weil sich jede:r der will, dagegen schützen kann. Ich kann also als Ungeimpfter nur Menschen anstecken, die sich ebenfalls gegen eine Grippe Schutzimpfung entschieden haben (unabhängig davon, ob das klug ist).
Den Rest des Eintrags lesen. »