Artikel getaggt mit Richter

Muff von 1.000 Jahren

Meinungsfreiheit und der Straftatbestand der Volksverhetzung – ein sehr aktueller juristischer Zielkonflikt. Da müssen Richter genau abwägen, welche Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind und welche getätigt werden, mit dem Ziel zu hetzen.

In der deutschen Justiz-Geschichte ist dieses vielfach am berühmten Tucholsky-Zitat:

Soldaten sind Mörder

Kurt Tucholsky (Glosse, 1931)

– vor allem im Zusammenhang mit einer gegen die Bundeswehr gerichteten Einstellung – in verschiedenen Gerichtsverfahren bis hin zum Bundesverfassungsgericht verhandelt worden. Dieses entschied zuletzt 1995 im Sinn einer verfassungskonformen Zulässigkeit der Zitatverwendung.

Einfach ist es immer dann, wenn eine Tatsache vorliegt. Denn reine Tatsachen wieder zu geben ist keine Volksverhetzung. Nun hat ein Richter des Gießener Verwaltungsgerichts über eine Äußerung der NPD (die ich hier nicht wiederholen möchte, die aber in den unten verlinkten Quellen nachzulesen ist) auf Wahlplakaten geurteilt, es handele sich um „eine empirisch zu beweisende Tatsache“ und dazu historische Vergleiche und falsche Behauptungen über Kriminalitätsstatistiken (die in rechtsradikalen Kreisen verbreitet sind) herangezogen (und die ich vor einer Weile schon ausführlich- zumindest generell – widerlegt habe).

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Wie verfassungstreu ist der (niedersächsische) Verfassungsschutz?

Spätestens seit der NSU Affäre ist das Handeln des Verfassungsschutzes in Deutschland ja leider ins Zwielicht geraten.  Der weihnachtliche Besuch in meiner Heimat hat mich auf einen weiteren Skandal aufmerksam gemacht, der damit verbunden ist, aber auch erinnerungen aus meiner eigenen Vergangenheit hervorruft. Das Göttinger Tageblatt hat im weihnachtlichen Jahresrückblick einen Nachdruck des folgenden Artikel aus dem April veröffentlicht:

Richter zweifelt wegen Verfassungsschutz am Rechtstaat
Reprint des Artikels vom März 2014 im GT

Die Geschichte hat es (warum auch immer) nicht in die (von mir gelesene) überregionale Presse geschafft, obwohl ich sie seh bemerkenswert finde. Der Artikel aus dem Tageblatt aus Gründen des Urheberrechtes hier nur als unlesbare Faksimile (alle Details im Original-Artikel sowie im Weser-Kurier, hier, hier, hier und hier).  Grob zusammengefasst:

Im malerischen Hann. Münden (in dem ich zur Schule gegangen bin) hat ein bundesweit bekannter und vorbestrafter Neo-Nazi namens „Michael von Dolsperg“ (früher: Michael See) für den niedersächsischen Verfassungsschutz als Informant gearbeitet. Insoweit nichts Neues und Überraschendes. Interessant ist, was er mit unseren Steuergeldern und seiner Zeit anfing:

  • Er hat eine antisemitische Hetzschrift gegründet und bundesweit verbreitet
  • Er hat den Richter und Direktor des Amtsgerichts Hann. Münden, Wilfried Kraft, persönlich bedroht. Was von der Polizei immerhin für so gefährlich gehalten wurde, dass der Richter Polizeischutz gewährt bekam.

Es sei für seine Familie eine schlimme Zeit gewesen, sagt Wilfried Kraft heute:

„Zwei Tage lang stand vor unserem Haus ein Polizeibus, zwei Tage lang patrouillierten Polizisten mit Maschinenpistolen.“

Es ist kaum anzunehmen, dass der Verfassungsschutz davon nichts wusste – und trotzdem ist er weder eingeschritten, noch hat er sich später dafür entschuldigt, dass einer seiner Mitarbeiter einen slochen Anschlag auf das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland verübt hat (nichts anderes ist die Einschüchterung eines Richters) und er mit Steuergeldern antisemitische Propaganda erst möglich gemacht hat. Im Gegenteil: Unmittelbar nach dem Auffliegen des NSU haben Mitarbeiter des „Verfassungsschutzes“ die Akten des V-Mannes geschreddert. Keine dieser offensichtlich rechtswidrigen Aktionen des niedersächsischen Verfassungsschutzes hatte bisher dienst-rechtliche, disziplinarische oder gar politische Konsequenzen.

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