Heute startete vor dem Amtsgericht in Darmstadt der Prozess gegen den Unternehmer Matthias Bührer aus Seeheim-Jugenheim wegen des Zeigens des „Hitlergrußes“ auf einer „Querdenken“-Demonstration am 3. September 2022 in Darmstadt. Bührer ist Inhaber des sog. “Irish Pub” An Sibin in Darmstadt.

Bührer ist in Südhessen bekannt als ehemaliger Pächter der Burg Frankenstein sowie Inhaber der Darmstädter Kult-Bar „An Sibin“. Am 3. September 2022 beteiligte sich Bührer an einer Demonstration durch die Darmstädter Innenstadt aus dem Spektrum der Corona-Rechten.

Laut eigener Aussage nahm er Seit beginn der Pandemie an diesen Versammlungen teil, da er gegen „Zwangsimpfungen“ sei. Am Rande der Demonstration sei Bührer dann aggressiv auf eine Gegendemonstrantin zugegangen, habe sich vor ihr aufgebaut die Zähne gebleckt und ca. eine Minute strammstehend den Hitlergruß gezeigt, bis er von einer weiteren Teilnehmerin des Querdenken-Aufmarsches aufgefordert worden sei, den Arm hinunter zu nehmen. So schilderte es heute eine Belastungszeugin eindrücklich.

Bührer selbst leugnet die Tat und erklärt, er habe lediglich deeskalierend gestikuliert. Der Angeklagte verzichtete heute im Prozess auf eine anwaltliche Verteidigung und trat mit übersteigertem Selbstbewusstsein auf.

Bei seinen Einlassungen verstrickte er sich immer wieder in Widersprüche und wirkte extrem unglaubwürdig. Das Angebot der Staatsanwaltschaft, den Prozess gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen, lehnte Bührer ab. Nur ein Freispruch käme für ihn in Frage.

Begleitet wurde der Prozess heute von einer Vielzahl an Personen aus dem Spektrum der Corona-Rechten, die immer wieder verbal und störend in den Prozess eingriffen. Auch das macht deutlich, wie sehr Bührer in die Szene eingebunden ist.

Ein Zuschauer aus dem Spektrum der Corona-Rechten versuchte sich kurzfristig als Rechtsbeistand von Bührer darzustellen, was von Seiten des Gerichts abgelehnt wurde.

Da eine weitere Belastungszeugin heute krankheitsbedingt nicht an der Verhandlung teilnehmen konnte, wird der Prozess in 14 Tagen fortgesetzt. Durch Bührers Weigerung, der Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage zuzustimmen, wird eine Verurteilung wahrscheinlicher.

Quelle: Anna Waldmann auf X