Das es der Axel Springer Konzern mit dem Recht und Gesetz nicht so genau nimmt, ist hinreichend bekannt. Und er gerät deswegen zunehmend unter Druck.

Die Web-Seite BildBlog prangert schon seit Jahren die schwersten journalistischen Verfehlungen der Bild an. Neuerdings – insbesondere nach der Anti-Griechen-Hetze der Bild und dem respektlosen Umgang mit den vom Absturz der Germanwings Maschine betroffenen Menschen – kommen weitere Aktionen wie zum Beispiel die Weigerung von Einzelhändlern, die Bild anzubieten, der #BildBoykott Hashtag auf Twitter oder ein Pranger für Werbekunden der Bild hinzu. Auch ich habe hier schon die Verfälschung von Fakten angesichts der Euro-Krise durch die Bild kritisiert.

Und dieser Druck schadet. Keine Zeitung in Deutschland verliert so schnell an Auflage wie sein sein Flagschiff “Bild” – allein 10% im letzten Jahr (siehe Graphik rechts).

Dennoch sollte das kein Grund sein, mich (illegal) zu belästigen. Kürzlich fand ich in meiner Spam-Mailbox – zwischen Mails, die mir Viagra und unseriöse Kredite verkaufen wollen, versuchen mir Trojaner und Viren unterzuschieben und mir unglaubliche Einkommensmöglichkeiten (“Schnell geld Verdienen”) und Penisvergrößerungen anbieten – auch Post vom Springer Verlag. Darin wird mir die Bild am Sonntag zum Grabbeltisch-Preis angeboten – und noch 20 Euro Bestechungsgeld in Bar oben drauf:

Mal abgesehen davon, dass sich der Verlag damit in sehr zwiellichtige Gesellschaft begibt, weiß nun inzwischen jeder Internet Anfänger, dass es Verboten ist, unaufgefordert werbliche E-Mails zu versenden. Hier für die Vertriebsabteilung des Springer-Verlages noch einmal eine kurze Zusammenfassung:

Nach ständiger Rechtsprechung der Instanzgerichte und mittlerweile auch des BGH (BGH, Urteil vom 11. März 2004, AZ: I ZR 81/01) zum alten Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist eine Zusendung von unerwünschten Werbe-E-Mails nach den gleichen Grundsätzen sitten- und damit wettbewerbswidrig, die schon auf die Werbung per Telex, Telefax und Telefon angenommen wurden.

Demzufolge ist es dem Empfänger nicht zuzumuten, Werbung zu tolerieren, in deren Empfang er nicht eingewilligt hat, wenn dadurch auf Seiten des Empfängers Kosten und/oder eine sonstige Störung entstehen.

Das neue UWG (seit 2004) regelt unmissverständlich die Ansprüche, die an E-Mail-Werbung gestellt werden, damit sie wettbewerbsrechtlich einwandfrei ist. Dazu gehört insbesondere, dass der Empfänger in die Zusendung von Werbung per E-Mail vorher eingewilligt hat. Unterlassungsansprüche aus dem UWG stehen allerdings nur Wettbewerbern des Spammers zu, auch wenn der Begriff Wettbewerber weit ausgelegt wird.

Quelle: Wikipedia

Was leider auch bedeutet, dass ich selbst nicht dagegen vorgehen kann, da ich kein Wettbewerber bin. Aber vielleicht findet sich ja jemand (bitte weitersagen).

Am Ende der E-Mail wird versucht noch Nebel zu streuen, indem

  1. behauptet wird, ich hätte mich in einen Newsletter eingetragen (habe ich nicht)
  2. die Geschäftsbeziehung zwischen dem Versender und dem Springer Verlag verschleiert wird

Aber natürlich kann niemand ein Bild am Sonntag Abo verkaufen, ohne dass der Springer Verlag dem zustimmt. Also, liebe Springer-Juristen, wenn diese Mail tatsächlich ohne euer Wissen und eure Zustimmung erfolgte, könnt ihr gerne gegen die oben genannte Firma vorgehen. Solange ich aber keine Belege dafür habe, werde ich davon ausgehen, dass ihr als Profiteure der Maßnahme auch dahinter steckt.

 

Siehe auch:

Die unerträgliche Seichtigkeit des Lufthansa Kundenservice

Unitymedia Betrugsmasche

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