Durch das als Entwurf vorliegende neue Hessische Kinderförderungsgesetz (KiföG) befürchtet viele Gruppen und Menschen in Hessen erhebliche Verschlechterungen der Rahmenbedingungen für die hessischen Kindertagesstätten, Kindergärten und Horte.
Linke:
Das ist nichts anderes als eine flächendeckende vorsätzliche Kindeswohlgefährdung.
Die freien Wähler Hessen sehen
Kinderbetreuung als Dauerbaustelle. Politik scheitert an den eigenen Ansprüchen […] Was fehlt ist eine leistungsgerechte Bezahlung sowie klare gesetzliche Richtlinien.
SPD:
Das von der Schwarz-Gelben Koalition im Landtag vorgelegte „Kinderförderungsgesetz“ (KiföG) verschlechtert nach Ansicht der hessischen SPD Landtagsfraktion
die Qualität der Kinderbetreuung in Hessen.
Die Grünen lehnen
den von CDU und FDP vorgelegten Entwurf für ein Kinderförderungsgesetz (KIFÖG) als „ideenlos und unzureichend“ ab. „Jahrelang hat diese Regierung die Entwicklung im Bereich der Kinderbetreuung verschlafen, zu wenig Betreuungsplätze geschaffen und zu wenig Erzieherinnen und Erzieher ausgebildet. Dies hat zur Folge, dass sich nun die Gruppengrößen und die Qualitätsstandards verschlechtern und zukünftig 20 Prozent fachfremdes Personal in Kindertagestätten eingesetzt wird.
Lebenshilfe Hessen:
Mit großer Sorge sieht die Lebenshilfe Hessen, dass die kindliche Bildung in dem
vorgelegten Entwurf nicht mehr oberste Priorität der Ausrichtung der Hessischen
Landesregierung hat.
und:
Der vorgelegte Entwurf würde teilweise eine untragbare Verschlechterung der Bildungsbedingungen für Kinder mit Behinderung herstellen und teilweise auch die Bedingungen für alle Kinder in heterogenen Gruppen verschlechtern.
Die LAG Frühe Hilfen Hessen e. V. erfüllt
der Entwurf „für ein Gesetz zur Veränderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches und zur Änderung und Aufhebung anderer Rechtsvorschriften – Hessisches Kinderförderungsgesetz“ (HessKiföG) vom 02.10.2012 mit großer Sorge
Die GEW kritisiert:
Kostensenkung und eine weitreichende „Flexibilisierung“ zu Lasten der pädagogischen Qualität und der Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen
und Erzieher bilden die wesentlichen Eckpunkte des vorgelegten Entwurfs.
Der Verband berufstätiger Mütter kritisiert:
Sollte es in der jetzigen Form in Kraft treten, hätte es negative Auswirkungen auf die Qualität der Kinderbetreuung. Der Betreuungsschlüssel würde sich in vielen Einrichtungen verschlechtern.
Was ist an dieser Kritik dran?
- Das neue HessKiFöG bedeutet im Wesentlichen den Wegfall der bisherigen Regelungen der Begrenzung der Gruppengröße und der Fachkraftbemessung. Dies bedeutet, dass durch das neue HessKiFöG eine Vergrößerung der Gruppen (auf 25 Kinder/Gruppe) entstehen wird und die Fachkraftquote abgesenkt wird.
- Die Regelungen in § 25 b Abs. 2.4. sehen vor, fachfremde Personen als Ersatz für ausgebildete Fachkräfte einzusetzen; in § 25 c Abs. 3 wird konkretisiert, dass diese 20% des personellen Bedarfs ausmachen sollen. Die Folge wäre eine starke Verschlechterung der fachlichen Qualität und eine drohende Diskriminierung: für die Bildungsbedarfe von allen Kindern und die Anforderungen der Gestaltung heterogener Gruppen bedarf es eines entsprechenden Fachkräfteeinsatzes; dieser wird mit dem HessKiFöG reduziert.
- Diese Regelungen kann auch noch zu weiteren Absenkungen des Fachkraftanteils aufgrund von Kostenzwängen in den Einrichtungen führen, da es sich bei den Regelungen lediglich um „Soll“ – Regelungen handelt, die größten Teils unbestimmt gefasst sind.
- Die Berechnung der Fachkräfte wird an die Öffnungszeit und die Anzahl der Kinder zu einem Stichtag gebunden: Das bedeutet: Je länger die Öffnungszeiten, desto weniger Personal kann zur Verfügung stehen. Die Träger werden gezwungen sein, immer nur die unterste Grenze der Öffnungszeiten anzubieten um wirtschaftlich arbeiten zu können.
- Es können keine Plätze für nachrückende Kinder oder Geschwisterkinder freigehalten werden. Die Einrichtung muss zum Stichtag (01.03.) voll belegt sein, sonst hat der Träger für das gesamte Jahr weniger Personal zur Verfügung.
- Keine Reduzierung der Gruppen, wenn Kinder mit Integrationsbedarf in der Gruppe sind
Es ist recht offensichtlich, dass dieser Gesetzentwurf vor allem von dem Bestreben getrieben ist, Geld einzusparen – was wenig überrascht, siehe: Warum will die FDP einen Banker zum Staatssekretär im Kultusministerium machen? Schon im November 2011 habe ich vorausgesagt: „Ein Bürokrat und Spezialist für Bank-Themen mag sich auf Wirtschaftlichkeit und Einsparungen verstehen, aber davon, welche Voraussetzungen und Bedingungen für gutes und effektives Lernen notwendig sind, dürfte er reichlich wenig verstehen.“
Absichtserklärungen von CDU und FDP in Sachen Bildung und Kinderbetreuung sind damit als Lippenbekenntnisse enttarnt. Das perfide jedoch: Das Gesetz soll am 1.1.2014 in Kraft treten – also erst nach der nächsten Landtagswahl, aber so kurz danach, dass auch ein Regierungswechsel es nicht mehr rechtzeitig stoppen könnte.
Was tun?
Unterschriftsliste KiFöG der LAG Frühe Hilfen Hessen e.V.
Unterschriftensammlung von 1 Kind 1 Platz! (bis 31.1.)
Mailaktion von 1 Kind 1 Platz!
Postkartenaktion der GEW (PDF)
Siehe auch:
Hessische Bildungsmisere continues…
Quellen und mehr Infos:
Hessisches Kinderförderungsgesetz KiföG von Sascha Endlicher
Offener Brief zum geplanten KiföG der LAG Frühe Hilfen Hessen e. V.
Gesetzentwurf HessKiföG (PDF)
Die GEW lehnt den vorgelegten Gesetzesentwurf als unzureichend und mangelhaft ab
Linke: Kinderförderungsgesetz der CDU-FDP-Fraktionen bedeutet Kindeswohlgefährdung
Freie Wähler: Kinderbetreuung als Dauerbaustelle!
VBM: Hessen plant ein neues Kinderförderungsgesetz