Informationsfreiheitssatzung - geschlossen“Informationsfreiheitssatzung” ist ein schönes Wort. Da steckt Technik drin, da steckt eine große politische Vision drin und da steckt solide deutsche Verwaltung drin. Eine geniale Mischung. Ich mag aber nicht nur das Wort, ich mag auch den Inhalt.

Informationsfreiheit, auch Informationszugangsfreiheit, Informationstransparenz, englisch Freedom of Information (FOI) ist ein Bürgerrecht zur öffentlichen Einsicht in Dokumente und Akten der öffentlichen Verwaltung. In diesem Rahmen können z. B. Ämter und Behörden verpflichtet werden, ihre Akten und Vorgänge zu veröffentlichen (Öffentlichkeitsprinzip) bzw. für Bürger zugänglich zu gestalten (Verwaltungstransparenz) und zu diesem Zweck verbindliche Qualitätsstandards für den Zugang zu definieren.

Quelle: Wikipedia

Dieses Recht ist auf Bundesebene umgesetzt im Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (umgangssprachlich auch: Informationsfreiheitsgesetz, IFG). Bisher haben elf Bundesländer für ihren Zuständigkeitsbereich jeweils eigene ähnliche Gesetze erlassen. In Hessen, ebenso wie in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Sachsen existiert hingegen (noch) kein Landes-Informationsfreiheitsgesetz.

Für den normalen Menschen sind diese Gesetze auf Bundes- oder Landesebene eher selten relevant. Auf kommunaler Ebene hingegen hat eine solche Regelung (die hier Satzung heißen muss, weil Kommunen keine Gesetze verabschieden) für deutlich mehr Menschen eine praktische Relevanz.

Ich finde eine solche Satzung wichtig, weil sie einen wichtigen Schritt vom Obrigkeitsprinzip (die Verwaltung entscheidet, was die BürgerInnen wissen dürfen) hin zu einer demokratischen Kommune (in der Bürger definierte Informationsrechte haben) bedeutet. Grundsätzlich war der Rat der Stadt Darmstadt auch bereit, diesen Schritt zu gehen. Auf Antrag der Fraktion der Piraten beschloss man 2014, eine solche Satzung zu prüfen. Den Rest des Eintrags lesen. »

Tags: , , , , , , ,